Nach den jüngsten „Omnibus“-Entscheidungen der EU gibt es für viele Unternehmen scheinbar Grund zum Aufatmen: Die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden deutlich angehoben. Unternehmen sind nun grundsätzlich erst bei mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz direkt berichtspflichtig. Das bedeutet, dass ein Großteil der Wirtschaft aus der direkten rechtlichen Pflicht zur EU-Taxonomie herausfällt.
Wen interessiert das Thema also eigentlich noch? Die kurze Antwort: den Finanzmarkt. Banken und Großkunden nutzen das Klassifizierungssystem der EU-Taxonomie zunehmend, um Investitionen und Lieferketten zu bewerten.
Wer das Thema EU Taxonomie im Mittelstand jetzt als erledigt abheftet, vergibt sich finanzielle Vorteile und riskiert künftig schlechtere Kreditkonditionen. Wir zeigen euch, wie die Systematik funktioniert, wie ihr eure Taxonomiefähigkeit pragmatisch prüft und warum die Kriterien bei der nächsten Maschinenfinanzierung oder Gebäudeinvestition den Ausschlag geben.
Die Basis: Wann ist eine Aktivität nachhaltig?
Bislang konnte jeder Akteur am Finanzmarkt selbst definieren, was eine „nachhaltige“ Investition ist. Die EU-Taxonomie schafft nun einen verbindlichen Referenzrahmen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie liefert ein einheitliches Klassifizierungssystem, das abstrakte Nachhaltigkeitsziele in harte technische Kriterien übersetzt.
Damit eine wirtschaftliche Aktivität (wie der Bau einer Produktionshalle oder die Anschaffung von Fahrzeugen) nach EU-Taxonomie als nachhaltig – also „taxonomiekonform“ – gilt, muss sie drei Ebenen erfüllen:
- Significant Contribution (Wesentlicher Beitrag): Die Aktivität muss einen signifikanten Beitrag zu einem der sechs definierten Umweltziele leisten (z. B. Klimaschutz oder Kreislaufwirtschaft).
- Do No Significant Harm (DNSH): Sie darf gleichzeitig keines der anderen fünf Umweltziele erheblich schädigen.
- Minimum Safeguards: Menschenrechtliche und soziale Mindeststandards (wie die OECD-Leitsätze) müssen eingehalten werden.

Erfreulich für die Praxis: Die EU hat kürzlich einige Vereinfachungen auf den Weg gebracht. So gibt es nun Wesentlichkeitsschwellen. Unternehmen müssen CapEx (Investitionsausgaben) oder OpEx (Betriebsausgaben) im Taxonomie-Kontext oft nur noch dann detailliert berichten, wenn diese bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität
Der erste Schritt: Zunächst müsst ihr eure Taxonomiefähigkeit prüfen. Das bedeutet die Beantwortung der Frage: Taucht die Wirtschaftsaktivität überhaupt in der EU-Taxonomie auf?
Ein mögliches Werkzeug dafür ist der EU Taxonomy Compass. Hier könnt ihr nach euren Geschäftsaktivitäten oder eurem NACE-Code suchen und erhaltet einen ersten Überblick, ob eure Aktivitäten taxonomiefähig sind (= in der Liste auftauchen).
Im EU Taxonomy Compass werden dabei auch die spezifischen technischen Kriterien (die sogenannten Technical Screening Criteria) angezeigt für den zweiten Schritt erforderlich sind: die aufwendigere Konformitätsprüfung, bei der ihr mit Belegen nachweist, ob ihr diese strengen Kriterien (z. B. einen genauen CO2-Grenzwert) tatsächlich erfüllt.
Wie Banken die EU Taxonomie im Mittelstand nutzen
Der entscheidende Hebel der EU-Taxonomie ist ihre Transparenzfunktion für den Finanzmarkt. Banken müssen mittlerweile selbst Kennzahlen veröffentlichen – z.B. die Green Asset Ratio. Sie gibt an, wie hoch der ökologisch nachhaltige Anteil im Kreditportfolio einer Bank ist.
Die meisten mittelständischen Unternehmen sind nun aber nicht mehr direkt berichtspflichtig d.h. die Banken erhalten die benötigten Nachhaltigkeitsdaten nicht automatisch. Um ihre eigenen Portfolios sukzessive nachhaltiger zu gestalten, z.B. zu dekarbonisieren, können Banken diese Kriterien nun über eigene Finanzierungsrahmenwerke abbilden. Ganz wichtig: Das erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Berichtspflicht von Unternehmen. Die Kriterien der EU-Taxonomie werden verwendet, um die Investitionen nach zu klassifizieren.
Das kann bereits heute konkrete finanzielle Auswirkungen haben: Wenn ihr z.B. ein Gebäude, Infrastruktur oder Maschinen finanziert, können bei der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien Zinsvorteile winken. Aktuell liegen diese am Markt oft bei einem Zinsrabatt von 0,15 bis 0,20 Prozentpunkten. Das ist ein Anfang, die Dynamik kann in den kommenden Jahren spürbar zunehmen.
ESG Bewertung vs. nachhaltige Finanzierungen
Banken bewerten zunehmend die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Kunden. Dies erfolgt in der Regel auf Unternehmensebene. Hier ergibt sich ein wichtiger Unterschied zur Funktionsweise der EU-Taxonomie. Sie bewertet die Investitionsebene. Das bedeutet in der Praxis: Auch wenn euer Unternehmen als Ganzes vielleicht noch keine hervorragende ESG-Bewertung bei der Bank besitzt, könnt ihr dennoch eine nachhaltige und ggf. zinsvergünstigte Finanzierung erhalten – vorausgesetzt, die spezifische Investition (z. B. der Bau einer energieeffizienten Lagerhalle) erfüllt die Kriterien der EU-Taxonomie und trägt somit zur nachhaltigen Transformation eures Geschäftsmodells bei.
Fazit: Die Kriterien jetzt in die Planung integrieren
Die EU-Taxonomie im Mittelstand ist mehr als eine Berichtspflicht. Ihre Kriterien finden sich in den konkreten Rahmenwerken der Banken und können bereits heute zu finanziellen Vorteilen führen. Wenn ihr ohnehin investiert, lohnt sich der frühe Abgleich mit den Taxonomie-Kriterien besonders bei Gebäuden, Energie, Mobilität, Infrastruktur und bestimmten technischen Anlagen. Wer die Anforderungen früh kennt, kann Planung, Ausschreibung, Nachweise und Finanzierung besser aufeinander abstimmen – und erhöht die Chance, nachhaltige Finanzierungsprodukte oder Fördermöglichkeiten nutzen zu können.
Holt euch für diese Prüfung Fachabteilungen an Bord – denn ob die eingekauften Reifen eurer Lieferflotte den geforderten Reifenabrieb nach den „Do No Significant Harm“-Kriterien einhalten, kann die Finanzabteilung meist nicht allein beantworten.
Ihr plant Investitionen in Gebäude, Energie, Mobilität oder Anlagen und wollt wissen, ob Taxonomie-Kriterien für Finanzierung oder Nachweise relevant sind? Wir prüfen mit euch pragmatisch, wo Taxonomiefähigkeit oder Taxonomiekonformität eine Rolle spielen – und wie ihr die Anforderungen in Investitionsplanung und Bankgespräche übersetzt.“
FAQ
Warum kann die EU-Taxonomie für den Mittelstand relevant sein, auch wenn keine direkte Berichtspflicht besteht?
Auch wenn viele mittelständische Unternehmen aufgrund der neuen Schwellenwerte (über 450 Mio.€ Nettoumsatz und über 1.000 Mitarbeitende) nicht berichtspflichtig sind, finden sich die Taxonomie-Kriterien zunehmend in Finanzierungsrahmenwerken. Bestimmte Banken müssen bereits heute den nachhaltigen Anteil ihres Kreditportfolios (Green Asset Ratio) ausweisen und benötigen diese Daten auch aus regulatorischen Gründen. Darüber hinaus nutzen sie die EU-Taxonomie als Grundlage für die Klassifizierung von Finanzierungen.
Wie können Unternehmen ihre Taxonomiefähigkeit prüfen?
Der erste Schritt ist die Prüfung, ob die eigene Wirtschaftsaktivität in der Taxonomie-Verordnung gelistet ist. Ein nützliches Tool hierfür ist der offizielle EU Taxonomy Compass. Dort können Unternehmen nach Tätigkeiten oder NACE-Codes suchen und sich die genauen technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria) für ihre Branche anzeigen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen der ESG-Bewertung und der EU-Taxonomie
Die ESG-Bewertung zielt auf die Nachhaltigkeitsrisiken und die Performance eines Unternehmens als Gesamtheit (Unternehmensebene) ab. Die EU-Taxonomie hingegen bewertet einzelne wirtschaftliche Aktivitäten und Vorhaben (Investitionsebene). Somit erfolgt die Klassifizierung von nachhaltigen Finanzierungen grundsätzlich unabhängig von der ESG-Bewertung eines Unternehmens.
Weiterführende Artikel & Leistungen
Mehr zur EU-Taxonomie in der Praxis:
Wir unterstützen euch bei der Identifizierung taxonomiefähiger Aktivitäten und der Verknüpfung mit eurer Investitionsplanung.
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