
Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument für nachhaltige Finanzierungen Sie definiert, welche nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, schafft eine einheitliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und lenkt Kapital gezielt in zukunftsfähige Aktivitäten.
Unternehmen müssen im Rahmen der EU-Taxonomie offenlegen, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) auf taxonomiefähige und taxonomiekonforme Aktivitäten entfällt.
Was die EU-Taxonomie 2025 bewertet
Die EU-Taxonomie bewertet nicht das gesamte Unternehmen, sondern einzelne Aktivitäten. Taxonomiefähigkeit bedeutet, dass eine Aktivität in der offiziellen Liste – dem EU Taxonomy Compass – erfasst ist oder über NACE-Codes zugeordnet werden kann.
Taxonomiekonformität liegt dann vor, wenn diese Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leistet, keine anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt (DNSH-Prüfung) und den Mindestschutz nach OECD-Leitsätzen und UN-Leitprinzipien einhält.
Die sechs Umweltziele im Überblick

- Klimaschutz – z. B. durch erneuerbare Energien, CO₂-arme Mobilität.
- Anpassung an den Klimawandel – z. B. Bau klimafester Infrastruktur.
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen – z. B. wassersparende Technologien.
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft – z. B. Recycling, Reparatur, Wiederverwendung.
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung – z. B. Emissionsminderung, Abfallreduktion.
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität – z. B. Renaturierung, ökologische Flächen.
Für jede Aktivität gilt: Der Beitrag zu mindestens einem Umweltziel muss messbar sein, ohne andere Ziele zu gefährden.
Berichtspflichten: Umsatz, CapEx und OpEx
Für berichtspflichtige Unternehmen ist die exakte Ermittlung der Kennzahlen zentral. Sie müssen ausweisen, welcher Anteil von Umsatz, CapEx und OpEx auf taxonomiefähige und taxonomiekonforme Aktivitäten entfällt.
Finanzinstitute müssen u.a. die Green Asset Ratio (GAR) offenlegen, die den Anteil nachhaltiger (taxonomiekonformer) Finanzierungen am Gesamtportfolio darstellt. Diese Kennzahl ermöglicht es Investoren und Kreditgebern, ihr Kapital in nachhaltige Aktivitäten zu lenken.

Schnittstellen zu anderen Regelwerken
Die EU-Taxonomie steht nicht isoliert: Sie ist eng verzahnt mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) s), und der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation / Offenlegungsverordnung für Finzmarktteilnehmer). Bei weiteren Regelwerken wie der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive / Lieferkettenrichtlinie) oder der EUDR (EU Deforestation Regulation / Entwaldungsverordnung) gibt es thematische Überschneidungen. Unternehmen profitieren, wenn sie Daten und Prozesse so gestalten, dass mehrere Berichtspflichten gleichzeitig bedient werden.
Technische Bewertungskriterien und DNSH-Prüfung
Die Technischen Bewertungskriterien legen fest, welche messbaren Schwellenwerte eine Aktivität erfüllen muss, um als konform zu gelten. Sie betreffen beispielsweise Emissionsgrenzwerte, Energieeffizienz oder Recyclingquoten.
Die DNSH-Prüfung stellt sicher, dass Fortschritte in einem Umweltziel nicht auf Kosten anderer Ziele gehen. Eine lückenlose Dokumentation aller Nachweise – von Umweltverträglichkeitsprüfungen bis zu Lieferantenerklärungen – ist hier essenziell.
Welche Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sind
Die Berichtspflichten zur EU-Taxonomie gelten aktuell für alle Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig sind bzw. werden (aktuelle Schwellenwerte: Umsatz 50 Mio.€, Bilanzsumme 25 Mio.€, Mitarbeitende 250).
Derzeit plant die EU-Kommission eine deutliche Reduktion der Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen. Für die EU-Taxonomie sind Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitenden und ein Umsatz von 450 Millionen Euro geplant. Für Unternehmen, die unterhalb dieser Schwellenwerte liegen, soll die Taxonomie-Berichtspflicht vereinfacht werden oder entfallen
Schritt-für-Schritt zur Umsetzung
- Bestandsaufnahme – Identifikation aller relevanten Aktivitäten anhand von NACE-Codes und dem EU Taxonomy Compass.
- Taxonomiefähigkeit – Feststellen, ob die Aktivitäten taxonomiefähig sind.
- Taxonomiekonformität – Prüfung der Technischen Bewertungskriterien, DNSH und Mindestschutz.
- Datenaufbereitung – Ermittlung von Umsatz-, CapEx- und OpEx-Anteilen.
- Dokumentation – Festhalten von Methoden, Annahmen und Quellen für spätere Prüfungen.
- Integration – Einbettung in den jährlichen Berichtsprozess und die strategische Steuerung.
Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen
Automobilindustrie: Ein Hersteller kann die Produktion von CO₂-armen Fahrzeugen als taxonomiefähig ausweisen. Für die Taxonomiekonformität müssen Emissionsgrenzwerte eingehalten, Anforderungen der Kreislaufwirtschaft erfüllt und der Mindestschutz nachweislich umgesetzt werden.
Bau- und Immobiliensektor: Die Errichtung energieeffizienter Gebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf kann taxonomiekonform sein, wenn sie insbesondere die Schwellenwerte der Technischen Bewertungskriterien erfüllt.
Energiebranche: Der Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarparks erfüllt häufig die Kriterien für Klimaschutz, muss aber auch DNSH-Prüfungen zu Biodiversität und Wasserressourcen bestehen.
Typische Stolperfallen in der Praxis
- Komplexität – Die Identifikation taxonomiefähiger Aktivitäten kann gerade bei Unternehmen mit vielfältigen Geschäftsfeldern sehr herausfordernd sein.
- Ressourcen – Die Umstellung verlangt personelle und finanzielle Ressourcen, besonders in der Datenerhebung, Prüfung und Dokumentation.
- Daten und Nachweise – technische Kriterien werden erfüllt, aber nicht dokumentiert; nachhaltigkeitsbezogene Daten sind oft noch nicht in den bestehenden Systemen vorhanden; zudem fehlt häufig die notwendige Datenqualität für die Berichterstattung.
- Datenlücken in der Lieferkette – besonders kritisch für DNSH und Mindestschutz.
- Interne Abstimmung – fehlende Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeit, Finanzen und Compliance verlangsamt den Prozess.
- Rechtliche Unklarheiten: Viele Begriffe und Definitionen in der Taxonomie-Verordnung sind unklar oder nicht eindeutig, was zu Unsicherheiten und Interpretationsspielraum führt
Strategische Chancen
Wer die EU-Taxonomie frühzeitig umsetzt, gewinnt nicht nur Rechtssicherheit. Die systematische Erfassung und Bewertung nachhaltiger Aktivitäten kann auch als Steuerungsinstrument dienen:
- Investorenansprache – klare Nachhaltigkeitskennzahlen stärken das Vertrauen.
- Marktpositionierung – Nachhaltigkeit als Differenzierungsmerkmal nutzen.
- Effizienzsteigerung – Synergien zwischen Reporting, Kostenoptimierung und Innovationsprojekten.
- Risikomanagement – frühzeitiges Erkennen von regulatorischen und reputativen Risiken.
Fazit: EU-Taxonomie strategisch umsetzen
Die EU-Taxonomie entwickelt sich zu t einem strategischen Steuerungsinstrument für nachhaltiges Wirtschaften. Sie schafft Transparenzunterstützt Investoren und eröffnet Wettbewerbsvorteile für . Unternehmen. angehen. Trotz der aktuellen Unsicherheiten und der zeitlichen Verschiebung, können Unternehmen bereits jetzt mit der Umsetzung starten und die gewonnene Zeit nutzen, um Prozesse, Datenstrukturen und Zuständigkeiten gezielt aufzubauen, da die EU-Taxonomie inhaltlich komplex bleibt. Wer frühzeitig startet, verschafft sich nicht nur Umsetzungssicherheit, sondern auch strategische Vorteile in Finanzierung, Marktpositionierung und ESG-Kompetenz.
Ihre Ansprechpartner:innen:
Elisabeth Ignasiak
sustainable natives
Iris Clasvogt-Zajusch
sustainable natives
Daniel Barth
sustainable natives